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Hinweise Gaswaffen

Richtiger Umgang mit Gas-/Signalwaffen

1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen

Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

2. Führen von Gas- und Signalwaffen

Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (Führen), bedarf einer

Behördlichen Erlaubnis – kleiner Waffenschein.

Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt.

Wer mit Gas-/Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des Eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht KEINE Erlaubnis.

3. Schießen mit Gas-/Signalwaffen

Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.

Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:

a) Notwehr, Notstand

b) Mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen

c) Mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann

1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,

2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben

d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss-/Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

4. Hinweis- /Protokollierpflicht des Händlers beim „Kleinen Waffenschein“

Im gewerbsmäßigen Waffenhandel (Direkt-/Versandhandel) ist beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auf das Erfordernis des Kleinen Waffenscheines und einer Schießerlaubnis sowie auf die Strafbarkeit des Führens ohneKleinen Waffenschein hinzuweisen und dieser Hinweis zu protokollieren (§35 Abs.2 WaffG-neu).

5. Altersnachweis

Wann benötigen wir einen Altersnachweis?

Artikel die in der Artikelbeschreibung mit „ab 18 Jahre“ gekennzeichnet sind, dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Aus diesem Grund benötigen wir eine Alterslegitimation.
Hierbei handelt es sich z.B. um verschiedene Selbstschutzartikel, einige Messer, Luftdruckwaffen, Schreckschusswaffen, Softair-Waffen mit einer Mündungsenergie von über 0,5 Joule usw.

Warum benötigen wir bei einigen Artikeln Ihren Altersnachweis?

Diese Artikel dürfen gesetzlich erst an Personen über 18 Jahren abgegeben werden.
Um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen und Ihr Alter zweifelsfrei feststellen zu können, werden Sie beim Kauf eines FSK18 Artikels, nach der Nummer Ihres Personalausweises gefragt. Anhand dieser Nummer wird dann Ihr Alter geprüft und der Artikel zum Versand freigegeben.

Datenschutz

Ihre Personalausweisnummer wird nicht bei uns bzw. in Ihrem Kundenaccount gespeichert und somit bei jeder Bestellung eines FSK18 Artikels erneut abgefragt.

Hinweis: Für die Richtigkeit der rechtlichen Hinweise, übernehmen wir keine Gewähr.