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Hinweise LG, LP, Softairwaffen

Richtiger Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softair-Waffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softair-Waffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei
(Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)

Softair-Waffen

Grundsätzlich gelten Softair-Waffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck bzw. Kaltgasen kleine Plastikkugeln durch einen Lauf treiben.

Hinweis: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO²-Waffen sowie Softair-Waffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (Das gilt auch für Familienmitglieder).

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softair-Waffen

Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softair-Waffen (egal welche Energie/Joule) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt derjenige, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softair-Waffen

Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) überschreiten, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier:
http://web.archive.org/web/20101218114503/http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

4. Altersnachweis

Wann benötigen wir einen Altersnachweis?

Artikel die in der Artikelbeschreibung mit „ab 18 Jahre“ gekennzeichnet sind, dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Aus diesem Grund benötigen wir eine Alterslegitimation.
Hierbei handelt es sich z.B. um verschiedene Selbstschutzartikel, einige Messer, Luftdruckwaffen, Schreckschusswaffen, Softair-Waffen mit einer Mündungsenergie von über 0,5 Joule usw.

Warum benötigen wir bei einigen Artikeln Ihren Altersnachweis?

Diese Artikel dürfen gesetzlich erst an Personen über 18 Jahren abgegeben werden.
Um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen und Ihr Alter zweifelsfrei feststellen zu können, werden Sie beim Kauf eines FSK18 Artikels, nach der Nummer Ihres Personalausweises gefragt. Anhand dieser Nummer wird dann Ihr Alter geprüft und der Artikel zum Versand freigegeben.

Datenschutz

Ihre Personalausweisnummer wird nicht bei uns bzw. in Ihrem Kundenaccount gespeichert und somit bei jeder Bestellung eines FSK18 Artikels erneut abgefragt.

Hinweis: Für die Richtigkeit der rechtlichen Hinweise, übernehmen wir keine Gewähr.